Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Leistungsbeschreibung
Steven Schulz ist Dienstleister im Bereich Online-Marketing mit dem Ziel, Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen effektiv und zielgruppensicher im Internet zu bewerben und den Erfolg der Kampagne zu messen.
§ 1.a Sponsored Links
Sponsored Links sind Werbeeinträge (vorwiegend Textanzeigen), bei denen man für eine bestimmte Position des Links innerhalb der Sponsored Links bezahlt. Man entscheidet, welche Suchbegriffe selektiert und welche Seiten mit diesen verlinkt werden sollen. Die Verrechnung erfolgt per Klick, wobei der Klickpreis abhängig von der Positionierung der Anzeige ist und somit einer ständigen Veränderungen unterliegt. Will man vor einem Wettbewerber stehen, muss man bereit sein, pro Klick mehr zu bieten als er. Namhafte Anbieter in Deutschland sind Google AdWords, Yahoo Searchmarketing und Miva.
§ 1.b Marketing-Pages
Durch Eingabe von bestimmten Begriffen in den Suchmaschinen erhält der suchende Nutzer eine Ergebnisliste. Durch die Erstellung von zusätzlichen Marketing Pages (vollwertige hmtl-Seiten), welche speziell auf zusammengesetzte Suchanfragen Ihrer Interessenten (sogenannte Key-Phrasen) zugeschnitten sind, wird eine optimierte Platzierung der Key-Phrasen in der Ergebnisliste erreicht. Interessierte Besucher, die auf diese Verweise klicken, werden direkt auf die Marketing-Pages des Mandanten gelenkt.
§ 2. Vertragsschluss
Der Schriftverkehr zwischen Steven Schulz und dem Mandanten erfolgt vorzugsweise per E-Mail, die im Wesentlichen dem Briefverkehr gleichgestellt ist. Angebote von Steven Schulz sind unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen von Mandanten bedürfen in der Regel der Schriftform durch Brief oder Fax, in Ausnahmefällen gelten auch mündliche oder andere Absprachen. Leistungen und Angebote erfolgen auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von Steven Schulz. Nebenabreden bedürfen ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufgabe dieses Erfordernisses. Stichdaten verstehen sich immer als “Eingang beim Empfänger”. Für E-Mail gilt als Eingang der Tag der Absendung, sofern nichts anderes nachgewiesen werden kann.
§ 3. Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Steven Schulz; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mandanten sind nur dann verbindlich, wenn Steven Schulz diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen Steven Schulz gelten auch dann, wenn Steven Schulz in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Mandanten ihre Leistungen ausführt.
§ 4. Abrechnung, Suchbegriffe
Steven Schulz stellt dem Mandanten für die Anzahl der interessierten Besucher, die über die Eingabe eines einschlägigen Suchwortes und das Klicken auf den entsprechenden “sponsored Links” in der Ergebnisliste auf die Seiten des Mandanten gelangen, einen bestimmten Betrag gemäß aktuelle Preisliste in Rechnung. Steven Schulz ist berechtigt, die Minimal-Preise für seine Leistungen jederzeit zu ändern und bei Mehraufwand individuell zu erhöhen. Als interessierte Besucher gelten auch solche, die über Suchworte auf Mandantenseiten kommen, die sich auf Zusatzangebote oder Inhalte des Mandanten beziehen, die nicht unmittelbar mit den Produkten des Mandanten zu tun, aber Bezug zu diesen haben. Einschlägig ist jedes Suchwort, das der Mandant Steven Schulz in Zusammenhang mit dem jeweiligen Produkt angegeben hat. Dabei kann es sich um den Produktnamen handeln oder um einen Begriff, der mit dem Produkt in Beziehung steht. Steven Schulz behält sich das Recht vor, basierend auf den gemachten Erfahrungen, sinnvolle Ergänzungen der Suchbegriffe vorzunehmen. Der Mandant erhält von Steven Schulz monatlich eine Aufstellung über die generierten Besucher. Diese Aufstellung ist Grundlage für die Rechnungsstellung. Der Mandant kann zu jeder Zeit über das Steven Schulz Service Team unverzüglich Einfluss über den Kampagnenverlauf vornehmen.
§ 5. weitere Leistungen
Steven Schulz kann dem Mandanten, zusätzlich zu den Standardauswertungen, spezifische Auswertungen, z.B. bzgl. der Conversion-Rate, erstellen. Der Mandant kann sich dafür entscheiden, als Teil des Vertrages auch das “Conversion Tracking” Feature von Google zu nutzen. Für jede Benutzung des “Conversion Tracking”- Features ist allein der Mandant verantwortlich.
§ 6. Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich, Steven Schulz alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen zu erteilen. Bevor nicht Steven Schulz die notwendigen Informationen vom Mandanten erhalten hat, kann Steven Schulz mit der Vertragsdurchführung nicht beginnen. Kommt der Mandant seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist Steven Schulz von der Leistungspflicht befreit. Leistet Steven Schulz dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.
§ 7. Gewährleistung
Steven Schulz gewährleistet, dass die Leistungen, entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung, genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen. Sollte die Leistung von Steven Schulz nicht der in ¤ 1 genannten Leistungsbeschreibung entsprechen, verpflichtet sich der Mandant, Steven Schulz dies unverzüglich nach dem Auftreten des Mangels schriftlich zu melden. Steven Schulz gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Steven Schulz ist für die Inhalte, die der Mandant Steven Schulz zur Verfügung stellt, nicht verantwortlich. Der Mandant versichert Steven Schulz, dass ihm die Nutzungsrechte, insbesondere in Bezug auf die Markennamen der zu bewerbenden Produkte, durch die jeweiligen Rechteinhaber eingeräumt wurden. Gleiches gilt für die Verwendung von Domain-Namen. Steven Schulz ist nicht verpflichtet, die vom Mandanten zur Verfügung gestellten Inhalte auf mögliche Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Der Mandant stellt Steven Schulz von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, Steven Schulz die Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen. Die Haftung für mögliche Rechtsverletzungen erstreckt sich bei leichter Fahrlässigkeit ausschließlich auf Verletzungen der vertragswesentlichen Pflichten. In Fällen der vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Haftung ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen. Ist Steven Schulz in Leistungsverzug geraten, hat der Mandant Steven Schulz zunächst eine den Umständen angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen.
§ 8. Preise, Zahlungen, Fälligkeit
Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich auf monatlicher Basis mit Erbringung der Leistungen oder Teilleistung. Alle Beträge sind Netto-Beträge, zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer zu entrichten ist. Für Leistungen, die Steven Schulz nicht an ihrem Geschäftssitz (derzeit Hamburg) erbringt, werden bei Abrechnungen nach Aufwand gesondert Fahrtkosten, Spesen und ggf. die übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und übernachtungskosten werden nach Aufwand, Fahrten mit dem eigenen PKW und Spesen nach den jeweils gültigen steuerlich absetzbaren Höchstsätzen berechnet. Fälligkeit und Verzug bestimmen sich nach den ¤¤ 284, 286 und 288 BGB. Das Recht auf Aufrechnung steht dem Mandanten nur zu, sofern die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Steven Schulz anerkannt ist. Es gelten die ¤¤ 387 BGB ff. Kommt der Mandant in Zahlungsverzug, so ist Steven Schulz berechtigt, Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils in ¤ 247 BGB festgesetzten Basiszinssatz p.a. als Verzugsschaden geltend zu machen. Der Schaden ist höher anzusetzen, sofern Steven Schulz einen höheren Verzugsschaden nachweist.
§9. Angebot und Vertragsabschluss bei Projekten, Programmier- und Gestaltungsdienstleistungen
Bei Auftragssummen bis 900 Euro ist eine Teilzahlung in Höhe von 10% des Angebotsbetrages als Vorkasse vom Mandaten zu leisten.
Bei Auftragssummen ab 900 Euro ist eine Teilzahlung in Höhe von 25% des Angebotsbetrages als Vorkasse vom Mandaten zu leisten.
Bei Auftragssummen ab 900 Euro ist eine Teilzahlung in Höhe von 25% des Angebotsbetrages nach der ersten Projektphase (Layout / Design Fertigstellung oder Konzeption) vom Mandaten zu leisten. Erst bei erfolgreichen Zahlungseingang wird die Programmierarbeit / Umsetzung aufgenommen.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eine Bestellung schriftlich, per E-Mail, SMS oder Fax bestätigt oder der Mandant ein Angebot unterzeichnet und schriftlich, per E-Mail, SMS oder Fax zurücksendet.
Erst bei erfolgreichen Zahlungseingang der Anzahlung wird die Arbeit aufgenommen.
§ 10. Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und läuft in jedem Fall so lange, bis Steven Schulz sämtliche gebuchten Besucher weitergeleitet hat oder der Mandant schriftlich zum Ende des Monats kündigt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende hat Steven Schulz das Recht, die Weiterleitung von Besuchern aus den von Steven Schulz generierten Suchmaschineneinträgen zu unterbrechen.
§ 11. veröffentlichte Inhalte, Mandantenpflichten
Steven Schulz behält sich vor, solche Aufträge abzulehnen oder Suchbegriffe nicht für die Promotion einzusetzen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die “Netiquette” verstoßen. Steven Schulz führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Mandanten enthaltenen Inhalte durch. Steven Schulz ist nicht in der Lage, die Anzeigen der Mandanten und deren Keywords auf eine etwaige Rechts- und/oder Sittenwidrigkeit zu überprüfen. Der Mandant ist daher selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm gewählten Keywords, die Anzeigen, die sonstigen Werbematerialien und deren Inhalt sowie die über diese Anzeigen verlinkten Webseiten, sämtliche sonstigen Formen der Benutzung des “sponsored link”-Programme durch den Mandanten, sowie sämtliche Dienstleistungen des Mandanten in den jeweiligen Zielländern nicht gegen die dort geltende Rechtsordnung, anerkannte Verhaltensregeln von Berufsverbänden (insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verhaltensregeln des deutschen Werberats) verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Sollten Dritte Steven Schulz wegen möglicher Rechtsverstöße oder Verletzungen von Rechten Dritter, die aus den vom Mandanten gewählten Keywords, dessen Anzeigen, Werbematerialien bzw. deren Inhalten, den Dienstleistungen des Mandanten, den über die Werbematerialien des Mandanten verlinkten Webseiten und/oder jeder sonstigen Art der Benutzung der “sponsored link”-Programme resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Mandant, Steven Schulz von jeglicher Haftung freizustellen und Steven Schulz auch die Kosten zu ersetzen, die Steven Schulz wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
§ 12. Geheimhaltung, Datenschutz
Der Mandant verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von Steven Schulz oder im Auftrag von Steven Schulz handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bzw. vertraulichen Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologien der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Steven Schulz speichert alle Daten des Mandanten während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Steven Schulz wird dem Mandanten auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Eine Weitergabe der Daten durch Steven Schulz an Dritte erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten. Steven Schulz weist den Mandanten ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und der von ihm auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Mandant vollumfänglich selbst Sorge. Steven Schulz verpflichtet sich, die vom Mandanten übermittelten Daten nach dem Stand der Technik mittels zumutbarem Aufwand vor dem Zugriff Dritter zu schützen und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen. Eine Haftung für Schäden, die infolge einer Störung des Servers, Telefon- oder Leitungsnetzes auftreten, ist ausgeschlossen.
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§ 13. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Hamburg. Anwendbar ist das deutsche Recht, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).
Von Steven Schulz (persönlich) am 2. Februar 2010 um 14:04










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